Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.131

Wann sind Gemeinschaftsfischen unzulässig?

Awenn sie nicht vorher bei der Kreisverwaltungsbehörde angezeigt worden sind
Bbei einer Teilnehmerzahl von mehr als 200
Cinnerhalb von vier Wochen nach einer Besatzmaßnahme, sofern nicht auszuschließen ist, dass neu eingesetzte Fische gefangen werden · richtig
Warum · KI-ErklärungGemeinschaftsfischen sind unzulässig, wenn innerhalb von vier Wochen vor der Veranstaltung Fische besetzt wurden und nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese gefangen werden. Diese Regelung schützt die neu eingesetzten Fische, da sie sich erst eingewöhnen müssen und in dieser Phase besonders leicht zu fangen wären.