Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.120

Welches Schonmaß und welche Schonzeit sind in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für die Bachforelle festgesetzt?

A26 cm und 15. Oktober bis 15. April
B26 cm und 1. Oktober bis 15. März · richtig
C28 cm und 15. Oktober bis 31. Dezember
Warum · KI-ErklärungIn Bayern legt die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes für die Bachforelle ein gesetzliches Schonmaß von 26 cm fest. Die Schonzeit erstreckt sich vom 1. Oktober bis zum 15. März, um den Tieren eine ungestörte Fortpflanzung während der Laichzeit im Herbst und Winter zu ermöglichen.