Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.028

Ab welchem räumlichen Umfang liegt in einem Fließgewässer in der Regel ein selbstständiger Fischereibetrieb vor?

Aab einer zusammenhängenden, die ganze Breite des Gewässers umfassenden Strecke von mindestens zwei Kilometern Uferlänge · richtig
Bab einer nicht zusammenhängenden Strecke von mindestens drei Kilometern Uferlänge
Cab einer zusammenhängenden, die ganze Breite des Gewässers umfassenden Strecke von mindestens einem Kilometer Uferlänge
Warum · KI-ErklärungIn Bayern gilt ein Fischereirecht an einem Fließgewässer in der Regel erst dann als selbstständiger Fischereibetrieb, wenn es sich über eine zusammenhängende Strecke von mindestens zwei Kilometern Uferlänge erstreckt. Zudem muss diese Strecke zwingend die gesamte Gewässerbreite umfassen. Kürzere oder unterbrochene Abschnitte reichen für diese Einstufung nicht aus.