Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.211

Ein Angler hat einen Erlaubnisschein erworben, in dem keine Schonbestimmungen aufgeführt sind.

ADer Fischer kann nach eigenem Ermessen Fische fangen, sich aneignen oder schonend zurücksetzen.
BEs gelten für alle Fische die gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße. · richtig
CDer Erlaubnisschein ist ungültig.
Warum · KI-ErklärungWenn auf dem Erlaubnisschein keine gesonderten Regelungen vermerkt sind, greifen automatisch die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben. Du musst daher an diesem Gewässer für alle Fischarten die gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße beachten. Ein Fehlen dieser Angaben macht den Schein nicht ungültig und erlaubt dir auch kein eigenmächtiges Handeln.