Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.118

In welcher Rechtsvorschrift sind die Schonmaße und Schonzeiten der Fische, Krebse und Muscheln geregelt?

Ain der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) · richtig
Bin der Artenschutzverordnung
Cim Bayerischen Fischereigesetz (BayFiG)
Warum · KI-ErklärungDas Bayerische Fischereigesetz bildet nur den gesetzlichen Rahmen. Die konkreten Details wie Schonmaße und Schonzeiten sind in der dazugehörigen Ausführungsverordnung (AVBayFiG) festgelegt. Die Artenschutzverordnung regelt dagegen den übergeordneten Naturschutz und nicht die fischereilichen Bestimmungen.