In welcher Rechtsvorschrift sind die Schonmaße und Schonzeiten der Fische, Krebse und Muscheln geregelt?
Warum · KI-ErklärungDas Bayerische Fischereigesetz bildet nur den gesetzlichen Rahmen. Die konkreten Details wie Schonmaße und Schonzeiten sind in der dazugehörigen Ausführungsverordnung (AVBayFiG) festgelegt. Die Artenschutzverordnung regelt dagegen den übergeordneten Naturschutz und nicht die fischereilichen Bestimmungen.