Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.183

Welche Tierart ist naturschutzrechtlich besonders geschützt?

ABisam
BBiber · richtig
CSchermaus
Warum · KI-ErklärungDer Biber gehört nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den streng und besonders geschützten Tierarten, weshalb er weder beunruhigt noch getötet werden darf. Im Gegensatz dazu zählen Bisam und Schermaus zu den Nagetieren, die keinem besonderen naturschutzrechtlichen Schutzstatus unterliegen und bejagt oder bekämpft werden dürfen.