Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.202

Welche Krebsart darf in Bayern keinesfalls zurückgesetzt werden?

ASumpfkrebs · richtig
BEdelkrebs
CSteinkrebs
Warum · KI-ErklärungDer Sumpfkrebs gehört zu den invasiven, nicht-heimischen Krebsarten und kann die Krebspest übertragen. Um die heimischen Bestände und Gewässerökosysteme zu schützen, schreibt das Fischereirecht vor, dass gefangene Exemplare dieser Art keinesfalls wieder zurückgesetzt werden dürfen. Heimische Arten wie Edel- und Steinkrebs stehen dagegen unter besonderem Schutz.