Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.038

Wer stellt einen Fischereierlaubnisschein aus?

Adie Gemeindeverwaltung
Bdie Kreisverwaltungsbehörde
Cder Fischereiberechtigte oder mit dessen Einwilligung der Pächter · richtig
Warum · KI-ErklärungDer Fischereierlaubnisschein wird privat vergeben, weshalb ihn nur der Inhaber des Fischereirechts oder dessen Pächter ausstellen darf. Behörden wie die Gemeinde oder das Landratsamt stellen hingegen den staatlichen Fischereischein aus, verfügen aber über kein Gewässernutzungsrecht.