Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.049

Ist für das Fischen mit der Handangel in einem künstlich angelegten Fischteich ein Fischereischein erforderlich?

Anur, wenn der Angler nicht in Begleitung des Fischereiberechtigten oder Pächters angelt
Bja · richtig
Cnein
Warum · KI-ErklärungIn Bayern benötigst du für die Ausübung des Fischfangs grundsätzlich immer einen gültigen Fischereischein. Dies gilt auch für künstlich angelegte Fischteiche und unabhängig davon, wer dich beim Angeln begleitet.