Welche Tierart darf gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) in nicht geschlossenen Gewässern ausgesetzt werden, wenn dadurch das Leitbild der Nachhaltigkeit und das Hegeziel nicht beeinträchtigt werden?
Warum · KI-ErklärungDie Nase gehört zu den heimischen Fischarten in Bayern und darf daher unter Beachtung des Hegeziels und der Nachhaltigkeit in offene Gewässer besetzt werden. Der Galizische Sumpfkrebs und die Marmorierte Grundel sind hingegen gebietsfremde Arten, deren Aussetzen in nicht geschlossenen Gewässern gesetzlich verboten ist.