Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.031

Fischereipächter eines Fließgewässers darf nur sein, wer

Amindestens seit drei Jahren einen gültigen Fischereischein besitzt
Beinen gültigen Fischereischein besitzt · richtig
Ceinen Befähigungsnachweis für Fließgewässerbewirtschaftung erworben hat
Warum · KI-ErklärungUm ein Fischereirecht pachten zu dürfen, musst du lediglich Inhaber eines gültigen Fischereischeins sein. Eine mehrjährige Vorbesitzzeit des Scheins oder spezielle zusätzliche Befähigungsnachweise sind gesetzlich nicht vorgeschrieben.