Sie wollen sich im Frühjahr an einem See einen Angelplatz schaffen. Dürfen Sie zu diesem Zweck im April eine Schneise im Schilfbestand freischneiden?
Warum · KI-ErklärungDas Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, Röhricht- und Schilfbestände in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder zu zerstören. Schilf dient zahlreichen Tieren im Frühjahr als wichtiger Nistplatz und Rückzugsort, weshalb auch ein Uferbetretungsrecht keinen Freibrief für solche Eingriffe darstellt.