Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.130

In welchen Fällen sind Gemeinschaftsfischen im Sinne der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) zulässig?

Anur zu wohltätigen Zwecken
Bnach freier Entscheidung eines Fischereivereins, in Gemeinschaft der Mitglieder oder mit Gästen
Cnur im Rahmen traditioneller Veranstaltungen und zur Erfüllung der Hegepflicht im Fanggewässer · richtig
Warum · KI-ErklärungGemeinschaftsfischen sind nach den bayerischen Fischereivorschriften streng reglementiert und grundsätzlich verboten, wenn sie als reiner Wettbewerb ausgetragen werden. Sie sind nur dann erlaubt, wenn sie einem traditionellen Anlass dienen oder unmittelbar der Hegepflicht und Bestandsregulierung im Gewässer nachkommen. Ein rein geselliges Fischen oder Veranstaltungen zu wohltätigen Zwecken reichen als Ausnahmegrund nicht aus.