Ist in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für die Brachse eine Schonzeit festgesetzt?
Warum · KI-ErklärungIn der bayerischen Ausführungsverordnung ist für die Brachse weder eine gesetzliche Schonzeit noch ein Mindestmaß festgelegt. Du darfst sie daher grundsätzlich ganzjährig fangen, sofern das jeweilige Gewässer keine strengeren vereinsinternen Regeln vorschreibt.