Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.078

Ist in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für die Brachse eine Schonzeit festgesetzt?

Anein · richtig
Bja, vom 15. Februar mit 30. April
Cja, vom 1. Oktober mit 31. Dezember
Warum · KI-ErklärungIn der bayerischen Ausführungsverordnung ist für die Brachse weder eine gesetzliche Schonzeit noch ein Mindestmaß festgelegt. Du darfst sie daher grundsätzlich ganzjährig fangen, sofern das jeweilige Gewässer keine strengeren vereinsinternen Regeln vorschreibt.