Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.109

Welches Schonmaß hat der Karpfen nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?

Akeines
B35 cm · richtig
C45 cm
Warum · KI-ErklärungIn der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz ist für den Karpfen ein gesetzliches Mindestmaß von 35 cm festgelegt. Gefangene Karpfen, die dieses Maß unterschreiten, musst du schonend in das Gewässer zurücksetzen.