Bezieht sich das Hege- und Aneignungsrecht des Fischereiberechtigten auch auf Fluss- und Teichmuscheln?
Warum · KI-ErklärungNach dem bayerischen Fischereirecht umfasst das Fischereirecht nicht nur Fische, sondern auch Neunaugen, Krebse sowie Muscheln. Als Fischereiberechtigter erstreckt sich dein Hege- und Aneignungsrecht daher auch auf die Fluss- und Teichmuscheln im jeweiligen Gewässer.