Ein Landwirt holt mit einer Motorpumpe Wasser aus einem See, um damit sein angrenzendes Maisfeld zu bewässern. Ist dies im Rahmen des Gemeingebrauchs gemäß Wasserrecht zulässig?
Warum · KI-ErklärungDer Gemeingebrauch an oberirdischen Gewässern gestattet dir lediglich das Entnehmen von Wasser in geringen Mengen mit Handgefäßen sowie das Tränken von Vieh. Das Abpumpen mit einer Motorpumpe stellt eine darüber hinausgehende Gewässerbenutzung dar. Dafür benötigt der Landwirt eine gesonderte behördliche Erlaubnis oder Bewilligung.