Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.215

Ein Landwirt holt mit einer Motorpumpe Wasser aus einem See, um damit sein angrenzendes Maisfeld zu bewässern. Ist dies im Rahmen des Gemeingebrauchs gemäß Wasserrecht zulässig?

AEine gesetzliche Regelung im Sinne des Gemeingebrauchs gibt es nicht.
BNein, der Gemeingebrauch erlaubt nur das Schöpfen mit Handgefäßen oder das direkte Tränken von Vieh. · richtig
CJa, da es seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit dient und diese privilegiert ist.
Warum · KI-ErklärungDer Gemeingebrauch an oberirdischen Gewässern gestattet dir lediglich das Entnehmen von Wasser in geringen Mengen mit Handgefäßen sowie das Tränken von Vieh. Das Abpumpen mit einer Motorpumpe stellt eine darüber hinausgehende Gewässerbenutzung dar. Dafür benötigt der Landwirt eine gesonderte behördliche Erlaubnis oder Bewilligung.