Fischerprüfung Bayern · Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege · Frage 3.080

Müssen Sie als Fischereiausübungsberechtigter auch ein geeignetes Gefäß zur Entnahme von rechtsverwertbaren Wasserproben mit sich führen?

Anein, für die Entnahme von Wasserproben sind Amtspersonen erforderlich · richtig
Bja, aber nur wenn das betreffende Gewässer mit Krankheitserregern belastet ist
Cja, der Fischereiausübungsberechtigte ist verpflichtet in sehr nährstoffreichen Gewässern regelmäßig Wasserproben zu entnehmen
Warum · KI-ErklärungAls Angler oder Fischereiausübungsberechtigter bist du nicht dazu befugt, rechtsverwertbare Wasserproben zu entnehmen. Damit Proben vor Gericht oder Behörden Bestand haben, müssen sie von geschulten Amtspersonen wie der Polizei oder Vertretern der Wasserwirtschaftsämter genommen und protokolliert werden. Du musst daher kein entsprechendes Gefäß am Gewässer mit dir führen.