Müssen Sie als Fischereiausübungsberechtigter auch ein geeignetes Gefäß zur Entnahme von rechtsverwertbaren Wasserproben mit sich führen?
Warum · KI-ErklärungAls Angler oder Fischereiausübungsberechtigter bist du nicht dazu befugt, rechtsverwertbare Wasserproben zu entnehmen. Damit Proben vor Gericht oder Behörden Bestand haben, müssen sie von geschulten Amtspersonen wie der Polizei oder Vertretern der Wasserwirtschaftsämter genommen und protokolliert werden. Du musst daher kein entsprechendes Gefäß am Gewässer mit dir führen.