Welcher Fisch ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?
Warum · KI-ErklärungDer Bitterling ist nach der AVBayFiG in Bayern ganzjährig geschont, da er zu den bedrohten Kleinfischarten gehört und nicht beangelt werden darf. Für Kaulbarsch und Waller gelten hingegen andere gesetzliche Regelungen, sodass sie nicht dem ganzjährigen Schutz unterliegen.