Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.056

Beim Befahren von Wegen am Gewässer mit Kraftfahrzeugen

Akann das Uferbetretungsrecht geltend gemacht werden.
Bkann sich der Angler auf den Gemeingebrauch berufen.
Cgelten die Verkehrszeichen der Straßenverkehrsordnung. · richtig
Warum · KI-ErklärungAuch an Gewässern gilt auf öffentlich zugänglichen Wegen die Straßenverkehrsordnung uneingeschränkt. Das Uferbetretungsrecht und der Gemeingebrauch erlauben dir lediglich den fußläufigen Zugang, berechtigen dich aber keinesfalls zum Befahren mit Kraftfahrzeugen.