Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.205

Der Angler fängt einen Waller mit 50 cm. Er muss

Aden Vorgang mit der Kreisverwaltungsbehörde klären.
Bden Fisch zurücksetzen, da er noch nicht geschlechtsreif ist.
Cden Fisch entnehmen und sinnvoll verwerten. · richtig
Warum · KI-ErklärungIn Bayern gibt es für den Waller weder ein gesetzliches Schonmaß noch eine Schonzeit. Du bist daher verpflichtet, jeden gefangenen Waller waidgerecht zu töten und sinnvoll zu verwerten, sofern das Gewässer keine strengeren privatrechtlichen Schonbestimmungen vorschreibt.