Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.195

Darf der Angler die Eingeweide getöteter Fische in nicht geschlossene Gewässer einbringen?

Aja, es handelt sich um Fischfutter
Bja, dies gehört noch zum Gemeingebrauch im Sinn der Wassergesetze
Cnein, dies ist unzulässig · richtig
Warum · KI-ErklärungDas Einbringen von Fischeingeweiden in offene Gewässer ist aus Gründen des Gewässerschutzes und der Seuchenhygiene verboten. Dadurch können Krankheitserreger übertragen und die Wasserqualität beeinträchtigt werden. Du musst Schlachtabfälle daher stets ordnungsgemäß über den Hausmüll entsorgen.