Hecken und Feldgehölze in der freien Natur dürfen
Warum · KI-ErklärungZum Schutz brütender Vögel und anderer Wildtiere ist das Schneiden oder Roden von Gehölzen in der freien Natur während der Sommermonate verboten. Ein Rückschnitt ist daher nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar erlaubt. Das vollständige Roden oder gar Abbrennen ist streng untersagt.