Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.110

Welches Schonmaß hat der Seesaibling nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?

A35 cm
B30 cm · richtig
C40 cm
Warum · KI-ErklärungNach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes gilt für den Seesaibling ein gesetzliches Schonmaß von 30 cm. Fängst du ein Exemplar, das kleiner als diese Mindestlänge ist, musst du es schonend zurücksetzen.