Welche Tiere sind in Bayern Gegenstand des Fischereirechts?
Warum · KI-ErklärungDas Fischereirecht erstreckt sich in Bayern nicht nur auf Fische und Neunaugen, sondern auch auf Krebse, bestimmte Muschelarten und sogenannte Fischnährtiere. Amphibien wie Lurche und Frösche oder auch Schildkröten unterliegen hingegen dem allgemeinen Naturschutzrecht und gehören nicht dazu.