Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.002

Welche Tiere sind in Bayern Gegenstand des Fischereirechts?

AFische, Neunaugen, Krebse, Fluss-, Teich- und Perlmuscheln sowie Fischnährtiere · richtig
BFische, Schildkröten und Frösche
CFische, Krebse und Lurche
Warum · KI-ErklärungDas Fischereirecht erstreckt sich in Bayern nicht nur auf Fische und Neunaugen, sondern auch auf Krebse, bestimmte Muschelarten und sogenannte Fischnährtiere. Amphibien wie Lurche und Frösche oder auch Schildkröten unterliegen hingegen dem allgemeinen Naturschutzrecht und gehören nicht dazu.