Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.082

Welche Art ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) nicht ganzjährig geschont?

ANeunstachliger Stichling
BFlussperlmuschel
CGiebel · richtig
Warum · KI-ErklärungDer Giebel ist in Bayern nicht ganzjährig geschont und darf unter Einhaltung der allgemeinen Bestimmungen beangelt werden. Der Neunstachlige Stichling und die Flussperlmuschel sind hingegen selten gewordene Arten, die zum Schutz ihrer Bestände nach der AVBayFiG einer ganzjährigen Schonung unterliegen.