Für die Schleie gilt nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)
Warum · KI-ErklärungIn Bayern ist die Schleie durch die AVBayFiG sowohl mit einem gesetzlichen Schonmaß als auch mit einer Schonzeit belegt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Fische vor dem ersten Ablaichen geschützt sind und sich während ihrer Fortpflanzungsphase ungestört vermehren können.