Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.009

Welche Tierart ist Gegenstand des Fischereirechts?

AFlussperlmuschel · richtig
BFischotter
CSumpfbiber
Warum · KI-ErklärungDas Fischereirecht umfasst neben den Fischen auch bestimmte wirbellose Wassertiere, zu denen Muscheln wie die Flussperlmuschel gehören. Fischotter und Sumpfbiber sind hingegen Säugetiere und unterliegen dem Jagdrecht beziehungsweise dem Naturschutzrecht.