Welcher Fisch darf gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) in nicht geschlossenen Gewässern ausgesetzt werden?
Warum · KI-ErklärungDer Nerfling, auch Aland genannt, ist eine in Bayern heimische Fischart und darf deshalb in nicht geschlossene Gewässer besetzt werden. Grasfische und Sonnenbarsche zählen dagegen zu den nicht heimischen Arten, deren Aussetzen zum Schutz des heimischen Ökosystems verboten ist.