Welcher Fisch darf gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) in nicht geschlossenen Gewässern ausgesetzt werden?
Warum · KI-ErklärungDer Flussbarsch ist eine heimische Fischart und darf daher in bayerischen Gewässern besetzt werden. Schwarzbarsch und Forellenbarsch gelten hingegen als gebietsfremde Arten, deren Aussetzen in freie Gewässer zum Schutz der heimischen Tierwelt verboten ist.