Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.014

Für die Entnahme von nicht bestandsgefährdeten Fischnährtieren aus einem Fischwasser wird folgendes benötigt:

Akeinerlei besondere Erlaubnis
Bdie Erlaubnis des Fischereiberechtigten · richtig
Cein gültiger Fischereischein
Warum · KI-ErklärungDas Fischereirecht umfasst nicht nur Fische, sondern auch deren Nährtiere im Gewässer. Daher darfst du diese Tiere nur entnehmen, wenn dir der jeweilige Fischereiberechtigte die ausdrückliche Erlaubnis dazu erteilt hat. Ein Fischereischein allein reicht dafür nicht aus.