Welche Tierart darf gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) in nicht geschlossenen Gewässern ausgesetzt werden?
Warum · KI-ErklärungDer Steinkrebs ist eine heimische Krebsart und darf unter Einhaltung der fischereirechtlichen Bestimmungen in geeigneten Gewässern besetzt werden. Kamberkrebs und Signalkrebs sind hingegen gebietsfremde, invasive Arten, deren Aussetzen in freie Gewässer streng verboten ist. Sie verdrängen heimische Arten und übertragen die für heimische Krebse tödliche Krebspest.