Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.066

Sie angeln an einem See und werden von einem bestellten Fischereiaufseher kontrolliert. Darf er die von Ihnen gefangenen Fische besichtigen?

AJa. · richtig
BEr darf die Fische nur unter Anwesenheit der Polizei besichtigen.
CNur, wenn der Verdacht vorliegt, dass Sie gegen Bestimmungen zu Schonmaß und -zeit verstoßen haben.
Warum · KI-ErklärungBestellte Fischereiaufseher haben das Recht, die gefangenen Fische sowie die Fanggeräte jederzeit zu kontrollieren. Sie dürfen dies auch ohne das Beisein der Polizei und ohne einen konkreten Verdacht tun. Als Angler bist du verpflichtet, ihnen die Fische auf Verlangen vorzuzeigen.