Welches Schonmaß und welche Schonzeit sind in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für die Äsche festgesetzt?
Warum · KI-ErklärungIn Bayern gelten für die Äsche gemäß AVBayFiG ein gesetzliches Schonmaß von 35 cm sowie eine Schonzeit vom 1. Januar bis zum 30. April. Diese Schutzbestimmungen sichern den Bestand der Frühjahrslaicher, damit sie sich vor dem Fang mindestens einmal ungestört fortpflanzen können.