Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.121

Welches Schonmaß und welche Schonzeit sind in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für die Äsche festgesetzt?

A30 cm und 1. Februar bis 15. März
B35 cm und 1. Januar bis 30. April · richtig
C40 cm und 1. April bis 31. Mai
Warum · KI-ErklärungIn Bayern gelten für die Äsche gemäß AVBayFiG ein gesetzliches Schonmaß von 35 cm sowie eine Schonzeit vom 1. Januar bis zum 30. April. Diese Schutzbestimmungen sichern den Bestand der Frühjahrslaicher, damit sie sich vor dem Fang mindestens einmal ungestört fortpflanzen können.