Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.186

Darf der Fischereiberechtigte oder Fischereiausübungsberechtigte fischfressende Vögel (Fischadler, Eisvogel) töten oder fangen?

Aja, wenn durch die Vögel erhebliche Schäden angerichtet werden
Bnein · richtig
Cja, ohne Einschränkung
Warum · KI-ErklärungFischadler und Eisvögel stehen unter strengem Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dürfen weder gefangen noch getötet werden. Als Inhaber des Fischereirechts hast du ohnehin kein Jagdrecht auf diese Vögel, selbst wenn sie an deinem Gewässer fressen.