Welche Art ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?
Warum · KI-ErklärungDie Große Flussmuschel ist in Bayern nach der AVBayFiG ganzjährig geschont, da sie stark gefährdet ist und dem Artenschutz unterliegt. Für Waller und Edelkrebse gelten hingegen reguläre Schonzeiten beziehungsweise Schonmaße, sodass sie nicht das ganze Jahr über geschützt sind.