Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.062

Wer kann als Fischereiaufseher bestellt werden?

Ajeder Inhaber eines gültigen Fischereischeins
Bvolljährige und zuverlässige Personen mit gültigem Fischereischein, die ausreichende Kenntnisse durch Bestehen eines Eignungstests nachgewiesen haben · richtig
Cjeder Inhaber eines Waffenscheins mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde
Warum · KI-ErklärungFür die Bestellung zum Fischereiaufseher musst du volljährig und persönlich zuverlässig sein sowie einen gültigen Fischereischein besitzen. Zudem verlangt das Gesetz den Nachweis deiner fachlichen Kenntnisse durch einen erfolgreich abgelegten Eignungstest. Ein reiner Fischereischein oder Waffenschein reicht für diese verantwortungsvolle Kontrollaufgabe nicht aus.