Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.041

Welche Fischereierlaubnisscheine bedürfen keiner Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde?

AErlaubnisscheine für Inhaber von Jugendfischereischeinen · richtig
BErlaubnisscheine für Be- und Entwässerungsgräben
CErlaubnisscheine für Rinnsale und kleinere Abzweigungen
Warum · KI-ErklärungErlaubnisscheine für Inhaber von Jugendfischereischeinen sind nach dem bayerischen Fischereirecht von der behördlichen Genehmigungspflicht ausgenommen. Dadurch soll Jugendlichen der Zugang zur Fischerei erleichtert werden, sofern sie in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln. Für Gewässerarten wie Gräben oder Rinnsale gibt es hingegen keine solche pauschale Ausnahme.