Welche Fischereierlaubnisscheine bedürfen keiner Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde?
Warum · KI-ErklärungErlaubnisscheine für Inhaber von Jugendfischereischeinen sind nach dem bayerischen Fischereirecht von der behördlichen Genehmigungspflicht ausgenommen. Dadurch soll Jugendlichen der Zugang zur Fischerei erleichtert werden, sofern sie in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln. Für Gewässerarten wie Gräben oder Rinnsale gibt es hingegen keine solche pauschale Ausnahme.