Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.051

Ein Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein) kann frühestens ausgestellt werden

Aan Personen, die das 8. Lebensjahr vollendet haben
Ban Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben
Can Personen, die das 10. Lebensjahr vollendet haben · richtig
Warum · KI-ErklärungIn Bayern kannst du den Jugendfischereischein ab dem vollendeten 10. Lebensjahr erhalten. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr berechtigt er dich zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. Eine vorherige Fischerprüfung ist für diesen Schein noch nicht erforderlich.