Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.184

Gehören Rohrsänger und Wasseramseln zu den einheimischen, nicht jagdbaren wildlebenden Vögeln, die besonders geschützt sind?

Anein
Bja · richtig
Cihr Fang ist gestattet, wenn sie als Haustiere gehalten werden
Warum · KI-ErklärungRohrsänger und Wasseramseln unterliegen nicht dem Jagdrecht und sind nach dem Naturschutzrecht besonders geschützt. Du darfst diese wildlebenden Vogelarten weder fangen, stören noch ihren Lebensraum beschädigen.