Welche Fischarten haben nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ein Schonmaß von 30 cm?
Warum · KI-ErklärungIn der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz ist für den Seesaibling und den Nerfling jeweils ein gesetzliches Schonmaß von 30 Zentimetern festgelegt. Andere Arten wie die Schleie oder die Äsche haben abweichende Maße, während für Bachsaiblinge und Regenbogenforellen in Bayern kein gesetzliches Schonmaß gilt.