Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.143

Die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) regelt für den Einsatz einer Handangel

Adie Größe und Form der Haken.
Bdie maximal zulässige Anzahl der Anbissstellen. · richtig
Cdie maximal zulässige Schnurstärke.
Warum · KI-ErklärungDie Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz gibt genau vor, wie viele Anbissstellen du höchstens an einer Handangel verwenden darfst. Technische Details wie die Hakenform oder die Stärke der Angelschnur sind dort hingegen nicht gesetzlich geregelt.