Welches Schonmaß und welche Schonzeit sind in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für den Huchen festgesetzt?
Warum · KI-ErklärungIn Bayern gelten für den Huchen laut AVBayFiG ein Schonmaß von 90 cm sowie eine Schonzeit vom 15. Februar bis zum 30. Juni. Diese langen Schutzfristen und das hohe Mindestmaß stellen sicher, dass die Fische vor dem Fang mindestens einmal ablaichen können.