Welche Arten sind nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?
Warum · KI-ErklärungIn Bayern sind stark gefährdete Wanderfischarten wie der Maifisch und der Atlantische Lachs durch die AVBayFiG ganzjährig geschützt, damit sich ihre Bestände wieder erholen können. Für diese Arten darfst du dir keine Fangzeiten erhoffen, da sie weder Schonmaße noch offene Fangfenster besitzen. Arten wie Dreistachliger Stichling, Kaulbarsch, Nerfling oder Mairenke unterliegen hingegen anderen Regelungen oder normalen Schonzeiten.