Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.124

Welches Schonmaß und welche Schonzeit sind in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für den weiblichen Edelkrebs festgesetzt?

Aganzjährig geschont
B12 cm und 1. Oktober bis 31. Juli · richtig
C15 cm und keine Schonzeit
Warum · KI-ErklärungIn der AVBayFiG ist für weibliche Edelkrebse ein Schonmaß von 12 cm festgelegt. Ihre Schonzeit erstreckt sich vom 1. Oktober bis zum 31. Juli, um die eiertragenden Weibchen während der Fortpflanzungs- und Entwicklungsphase zu schützen.