Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.133

Welche Fangarten und Fanggeräte sind erlaubt?

AFischgabeln, Lichtquellen, Netzfallen
BSprengstoffe, Schusswaffen
Ckünstlicher Neunaugenzopf, Blinker · richtig
Warum · KI-ErklärungBlinker zählen zu den herkömmlichen künstlichen Spinnködern und sind bei der Angelfischerei uneingeschränkt erlaubt. Auch der künstliche Neunaugenzopf ist ein zulässiger Köder für den Fang bestimmter Raubfische wie dem Huchen. Geräte wie Fischgabeln, Lichtquellen, Schusswaffen oder Sprengstoffe sind hingegen streng verboten, da sie die Fische verletzen oder unselektiv töten.