Besteht für den Fang von Fischnährtieren eine Fischereischeinpflicht?
Warum · KI-ErklärungDie Fischereischeinpflicht gilt in Bayern nur für den Fang von Fischen, Neunaugen, Krebsen und Muscheln. Fischnährtiere wie Insektenlarven oder Würmer fallen nicht unter das Fischereirecht, weshalb du für ihren Fang keinen Fischereischein benötigst. Allerdings musst du dabei immer das Einverständnis des Gewässereigentümers sowie naturschutzrechtliche Vorschriften beachten.