Welches Schonmaß und welche Schonzeit sind in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für die Barbe festgesetzt?
Warum · KI-ErklärungIn Bayern gelten für die Barbe gemäß AVBayFiG ein gesetzliches Schonmaß von 40 cm sowie eine Schonzeit vom 1. Mai bis zum 30. Juni. Diese Regelung schützt die Fische während ihrer Laichzeit im Frühsommer und stellt sicher, dass sie vor dem Fang mindestens einmal ablaichen können.