Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.123

Welches Schonmaß und welche Schonzeit sind in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für die Barbe festgesetzt?

A35 cm und 1. April bis 15. Mai
B40 cm und 1. Mai bis 30. Juni · richtig
C45 cm und 1. Mai bis 31. Mai
Warum · KI-ErklärungIn Bayern gelten für die Barbe gemäß AVBayFiG ein gesetzliches Schonmaß von 40 cm sowie eine Schonzeit vom 1. Mai bis zum 30. Juni. Diese Regelung schützt die Fische während ihrer Laichzeit im Frühsommer und stellt sicher, dass sie vor dem Fang mindestens einmal ablaichen können.