Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.212

Muss der verantwortliche Begleiter eines Jugendlichen mit Jugendfischereischein einen auf seinen Namen lautenden Erlaubnisschein besitzen, wenn er nicht selbst angelt?

Anein · richtig
BDas Prüfungszeugnis über die bestandene Fischerprüfung reicht völlig aus.
Cja
Warum · KI-ErklärungDer begleitende Inhaber eines gültigen Fischereischeins muss keinen eigenen Erlaubnisschein besitzen, solange er die Fischereiausübung des Jugendlichen lediglich beaufsichtigt und nicht selbst angelt. Nur der Jugendliche mit dem Jugendfischereischein benötigt für das jeweilige Gewässer einen gültigen Erlaubnisschein.