Muss der verantwortliche Begleiter eines Jugendlichen mit Jugendfischereischein einen auf seinen Namen lautenden Erlaubnisschein besitzen, wenn er nicht selbst angelt?
Warum · KI-ErklärungDer begleitende Inhaber eines gültigen Fischereischeins muss keinen eigenen Erlaubnisschein besitzen, solange er die Fischereiausübung des Jugendlichen lediglich beaufsichtigt und nicht selbst angelt. Nur der Jugendliche mit dem Jugendfischereischein benötigt für das jeweilige Gewässer einen gültigen Erlaubnisschein.