Fischerprüfung Bayern · Rechtsvorschriften · Frage 5.173

Sie wollen Ende April in einem Forellenbach angeln. Welchen Fisch dürfen Sie nicht aus dem Bach fangen, um ihn als Köderfisch zu verwenden?

AGründling
BElritze
CSteinbeißer (Dorngrundel) · richtig
Warum · KI-ErklärungDer Steinbeißer ist in Bayern ganzjährig geschont und darf daher weder gefangen noch als Köderfisch verwendet werden. Im Gegensatz dazu zählen Gründling und Elritze nicht zu den ganzjährig geschonten Arten und dürfen unter Beachtung der jeweiligen Bestimmungen genutzt werden.